Notenschlüssel in Bayern: was ist geregelt, was nicht?
Der Notenschlüssel — also die Vorschrift, wie erreichte Punkte einer Klausur in eine Schulnote umgerechnet werden — ist in Bayern kein landesweit einheitlicher Wert. Geregelt sind die Notendefinitionen (Art. 52 BayEUG: 1 = sehr gut, 2 = gut, …, 6 = ungenügend) und die Bestehensgrenzen für Abschlussprüfungen, nicht aber der Schlüssel für reguläre Klausuren.
Im Klassenraum entscheidet die Fachlehrkraft, an welchem Prozentwert die Note 4 beginnt — oft 50 %, in einigen Schulformen 45 oder 40 %. Auch der lineare Verlauf zwischen Note 1 und Note 4 (mit oder ohne Knick) wird schulintern festgelegt. Der Rechner oben zeigt die drei gängigen Varianten — wählen Sie unten Ihre Schulform aus für detailliertere Hinweise.
Bayern nach Schulform
Wechseln Sie zu Ihrer Schulform — jede Unterseite enthält die einschlägige Schulordnung, gebräuchliche Bestehensgrenzen und Hinweise zur Notenpunkte-Umrechnung in der Oberstufe.
Was unterscheidet die bayerische Notengebung?
Bayern verwendet wie alle Bundesländer die KMK-konforme Notenskala 1–6 sowie in der Qualifikationsphase der Oberstufe (Q11/Q12) das Notenpunktesystem 15–0. Pädagogische Besonderheiten:
Mündliche und schriftliche Leistungen werden in den meisten Fächern getrennt erhoben und mit fachschaftlich beschlossener Gewichtung in die Halbjahresnote eingebracht. Die genauen Anteile stehen im schulinternen Curriculum.
Schulaufgaben vs. Stegreifaufgaben: Bayerische Gymnasien und Realschulen unterscheiden große Leistungserhebungen (Schulaufgaben — ein bis vier pro Halbjahr) von kurzen unangekündigten (Stegreifaufgaben). Schulaufgaben gehen typischerweise höher gewichtet in die Note ein, der Schlüssel wird aber für beide gleich angewendet.
Probezeit und Vorrücken: Versetzungsregeln folgen der jeweiligen Schulordnung (GSO, RSO, MSO, BSO). Sie betreffen den Notendurchschnitt am Jahresende — nicht den Schlüssel selbst.