Notenschlüssel Bayern Grundschule

An bayerischen Grundschulen werden Ziffernnoten ab Jahrgangsstufe 3 vergeben (GrSO § 13). In Klasse 1 und 2 stehen Lernentwicklungsgespräche und Wortgutachten. Der Schlüssel für „Proben" wird schulintern festgelegt — oft milder als an weiterführenden Schulen.

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Notengebung an der bayerischen Grundschule

Die Grundschulordnung Bayern (GrSO) regelt die Leistungsbewertung in Art. 52–55 BayEUG sowie GrSO §§ 12–15. Wesentlich:

In Jahrgangsstufe 1 und 2 erhalten Kinder keine Ziffernnoten. Stattdessen werden „Lernentwicklungsgespräche" geführt und im Jahreszeugnis ein Bericht ausgestellt. Erst ab dem zweiten Halbjahr der 2. Klasse oder ab Klasse 3 kommen Ziffernnoten 1–6 hinzu.

Proben (auch „Probearbeit") sind die schriftlichen Leistungserhebungen — meist 20–30 Minuten, Maximalpunktzahl typischerweise zwischen 15 und 30 Punkten. Die Bestehensgrenze legt die Klassenlehrkraft fest; gängig sind 40–50 %.

Probe in Note umrechnen — Beispiel

Ein typischer Fall: Mathematik-Probe in Klasse 4, Maximalpunktzahl 20, 45-%-Schlüssel (Note 4 ab 9 Punkten). Ein Kind erreicht 14 Punkte → das sind 70 % → Note 2−. Der Rechner oben rechnet das sofort durch.

Übertrittszeugnis: In der vierten Klasse entscheidet der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) über den empfohlenen weiterführenden Schultyp. Bis 2,33: Gymnasium, bis 2,66: Realschule, schlechter: Mittelschule. Der Durchschnitt wird ungewichtet gebildet. Berechenbar mit dem Notendurchschnitt-Rechner.

Was unterscheidet Grundschulen von weiterführenden Schulen?

Pädagogisch und rechtlich ist die Bewertung an der Grundschule milder ausgelegt: Lernfreude erhalten, Lernerfolg über Selektion stellen. Drei konkrete Konsequenzen:

Tendenznoten erlaubt: 2+ oder 3− sind gängig — anders als an manchen weiterführenden Schulen, wo nur ganze Noten erlaubt sind. Für die Dezimaldarstellung gilt: 2+ = 1,7 / 2 = 2,0 / 2− = 2,3.

Wort-Schwerpunkt: Auch wenn Ziffernnoten ab Klasse 3 verpflichtend sind, müssen Zeugnisse ergänzende Würdigungen enthalten — keine reine Zahlenkolonne.

Bestehen / Versetzung: Versetzungsrelevant sind im Wesentlichen Deutsch und Mathematik. Eine 5 im Hauptfach kann durch eine 3 in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden — Details in GrSO § 14.

Häufige Fragen

Ab welcher Klasse gibt es in Bayern Noten in der Grundschule?
Verpflichtend ab Klasse 3. In Klasse 1 und 2 werden Lernentwicklungsgespräche geführt; im Zeugnis erscheinen Berichte statt Ziffernnoten. Manche Schulen führen Ziffernnoten optional ab dem 2. Halbjahr der 2. Klasse ein.
Welche Bestehensgrenze gilt für Proben an der Grundschule?
Es gibt keine landesweite Vorgabe. Üblich sind 40–50 % — also Note 4 ab 8–10 Punkten bei einer 20-Punkte-Probe. Die Klassenlehrkraft legt das fest.
Wie wird der Schnitt fürs Übertrittszeugnis gebildet?
Ungewichteter Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU im Jahreszeugnis Klasse 4. Bis 2,33 Gymnasial-Empfehlung, bis 2,66 Realschul-Empfehlung.

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