Notengebung an der bayerischen Grundschule
Die Grundschulordnung Bayern (GrSO) regelt die Leistungsbewertung in Art. 52–55 BayEUG sowie GrSO §§ 12–15. Wesentlich:
In Jahrgangsstufe 1 und 2 erhalten Kinder keine Ziffernnoten. Stattdessen werden „Lernentwicklungsgespräche" geführt und im Jahreszeugnis ein Bericht ausgestellt. Erst ab dem zweiten Halbjahr der 2. Klasse oder ab Klasse 3 kommen Ziffernnoten 1–6 hinzu.
Proben (auch „Probearbeit") sind die schriftlichen Leistungserhebungen — meist 20–30 Minuten, Maximalpunktzahl typischerweise zwischen 15 und 30 Punkten. Die Bestehensgrenze legt die Klassenlehrkraft fest; gängig sind 40–50 %.
Probe in Note umrechnen — Beispiel
Ein typischer Fall: Mathematik-Probe in Klasse 4, Maximalpunktzahl 20, 45-%-Schlüssel (Note 4 ab 9 Punkten). Ein Kind erreicht 14 Punkte → das sind 70 % → Note 2−. Der Rechner oben rechnet das sofort durch.
Übertrittszeugnis: In der vierten Klasse entscheidet der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) über den empfohlenen weiterführenden Schultyp. Bis 2,33: Gymnasium, bis 2,66: Realschule, schlechter: Mittelschule. Der Durchschnitt wird ungewichtet gebildet. Berechenbar mit dem Notendurchschnitt-Rechner.
Was unterscheidet Grundschulen von weiterführenden Schulen?
Pädagogisch und rechtlich ist die Bewertung an der Grundschule milder ausgelegt: Lernfreude erhalten, Lernerfolg über Selektion stellen. Drei konkrete Konsequenzen:
Tendenznoten erlaubt: 2+ oder 3− sind gängig — anders als an manchen weiterführenden Schulen, wo nur ganze Noten erlaubt sind. Für die Dezimaldarstellung gilt: 2+ = 1,7 / 2 = 2,0 / 2− = 2,3.
Wort-Schwerpunkt: Auch wenn Ziffernnoten ab Klasse 3 verpflichtend sind, müssen Zeugnisse ergänzende Würdigungen enthalten — keine reine Zahlenkolonne.
Bestehen / Versetzung: Versetzungsrelevant sind im Wesentlichen Deutsch und Mathematik. Eine 5 im Hauptfach kann durch eine 3 in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden — Details in GrSO § 14.