Notengebung an der bayerischen Grundschule
Die Grundschulordnung Bayern (GrSO) regelt die Leistungsbewertung in Art. 52–55 BayEUG sowie GrSO §§ 12–15. Wesentlich:
In Jahrgangsstufe 1 und 2 erhalten Kinder keine Ziffernnoten. Stattdessen werden „Lernentwicklungsgespräche" geführt und im Jahreszeugnis ein Bericht ausgestellt. Erst ab dem zweiten Halbjahr der 2. Klasse oder ab Klasse 3 kommen Ziffernnoten 1–6 hinzu.
Proben (auch „Probearbeit") sind die schriftlichen Leistungserhebungen — meist 20–30 Minuten, Maximalpunktzahl typischerweise zwischen 15 und 30 Punkten. Die Bestehensgrenze legt die Klassenlehrkraft fest; gängig sind 40–50 %.
Probe in Note umrechnen — Beispiel
Ein typischer Fall: Mathematik-Probe in Klasse 4, Maximalpunktzahl 20, 45-%-Schlüssel (Note 4 ab 9 Punkten). Ein Kind erreicht 14 Punkte → das sind 70 % → Note 2−. Der Rechner oben rechnet das sofort durch.
Übertrittszeugnis: In der vierten Klasse entscheidet der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) über den empfohlenen weiterführenden Schultyp. Bis 2,33: Gymnasium, bis 2,66: Realschule, schlechter: Mittelschule. Der Durchschnitt wird ungewichtet gebildet. Berechenbar mit dem Notendurchschnitt-Rechner.
Der Übertritt nach der 4. Klasse — was der Schnitt entscheidet
In Bayern hat die Grundschulnote in der 4. Klasse mehr Gewicht als in fast jedem anderen Bundesland: Der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) steuert direkt, welche weiterführende Schulart offensteht. Anders als in NRW, wo die Schulformempfehlung unverbindlich ist, ist der bayerische Weg eng an feste Schnitt-Grenzen gebunden.
Die Grenzen aus der Grundschulordnung (GrSO § 6):
- bis 2,33 — Eignung für das Gymnasium (und damit auch Realschule)
- bis 2,66 — Eignung für die Realschule
- ab 2,67 — Empfehlung für die Mittelschule
Der Schnitt wird ungewichtet gebildet — alle drei Fächer zählen gleich. Beispiel: Deutsch 2, Mathematik 3, HSU 2 ergibt (2 + 3 + 2) ÷ 3 = 2,33 — Gymnasialeignung knapp erreicht. Mit dem Notendurchschnitt-Rechner prüfen Sie das in Sekunden; die einzelnen Probennoten ermitteln Sie mit dem Rechner oben.
Das Übertrittszeugnis wird Anfang Mai der 4. Klasse ausgestellt und enthält genau diese drei Noten plus die Eignungsaussage. Wer die Grenze knapp verfehlt, kann am dreitägigen Probeunterricht an der gewünschten Schulart teilnehmen — eine zweite Chance über Aufgaben in Deutsch und Mathematik, unabhängig vom Zeugnisschnitt.
Jahrgangsstufentests (VERA-3) in Deutsch und Mathematik dienen der Standortbestimmung und fließen nicht direkt in die Übertrittsnote ein, geben Eltern aber früh einen Anhaltspunkt zum Leistungsstand.
Was unterscheidet Grundschulen von weiterführenden Schulen?
Pädagogisch und rechtlich ist die Bewertung an der Grundschule milder ausgelegt: Lernfreude erhalten, Lernerfolg über Selektion stellen. Drei konkrete Konsequenzen:
Tendenznoten erlaubt: 2+ oder 3− sind gängig — anders als an manchen weiterführenden Schulen, wo nur ganze Noten erlaubt sind. Für die Dezimaldarstellung gilt: 2+ = 1,7 / 2 = 2,0 / 2− = 2,3.
Wort-Schwerpunkt: Auch wenn Ziffernnoten ab Klasse 3 verpflichtend sind, müssen Zeugnisse ergänzende Würdigungen enthalten — keine reine Zahlenkolonne.
Bestehen / Versetzung: Versetzungsrelevant sind im Wesentlichen Deutsch und Mathematik. Eine 5 im Hauptfach kann durch eine 3 in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden — Details in GrSO § 14.