Was ist die Bestehensgrenze?
Die Bestehensgrenze ist der Prozentwert, ab dem eine Klausur mit der Note 4 (ausreichend) bewertet wird. Wer diese Schwelle erreicht, hat die Arbeit bestanden. Wer darunterliegt, erhält eine 5 oder 6. In der gymnasialen Oberstufe entspricht die Bestehensgrenze 5 Notenpunkten.
Welche Werte sind üblich?
Drei Standardwerte: 50 % (klassisch, anspruchsvolle Klausuren), 45 % (etwas entlastet, häufig) und 40 % (stark entlastet, bei besonders schweren Arbeiten). Die Wahl liegt bei der Lehrkraft. Bei der IHK liegt die Bestehensgrenze für die meisten Prüfungen ebenfalls bei genau 50 %.
Was passiert bei Unterschreiten?
In Klausurnoten: Wer unter der Bestehensgrenze liegt, erhält eine 5 oder 6. In der Oberstufe gilt der Kurs als „unterkurs" (unterpunktet), wenn die Halbjahresnote unter 5 NP fällt — mit Konsequenzen für die Abitur-Zulassung. Bei IHK-Prüfungen bedeutet ein Wert unter 50 % regulär: nicht bestanden — eventuell mit Möglichkeit zur Wiederholung.
Bestehensgrenze und Knick
An der Bestehensgrenze setzen Lehrkräfte häufig einen Knick im Notenschlüssel. Damit lässt sich der Bestehensbereich großzügiger gestalten, ohne den Anspruch in den oberen Noten abzusenken.