Notenschlüssel in NRW: was die APO-S I, APO-GOSt und SchulG regeln
In Nordrhein-Westfalen regelt das Schulgesetz (SchulG NRW) die Grundlagen der Leistungsbewertung, die APO-S I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I) und die APO-GOSt (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe) die Details für die jeweiligen Schulformen. Diese Verordnungen definieren die Notenstufen (1–6 in Sek I, 15–0 Notenpunkte in der Oberstufe) und die Bestehensgrenzen für Abschlussprüfungen — aber nicht den Schlüssel für reguläre Klassenarbeiten.
Der Klassenraum-Schlüssel ist Sache der Fachkonferenz (§ 70 SchulG NRW). Üblich sind 50 % Bestehensgrenze am Gymnasium, 40–50 % an Grund- und Realschulen, oft mit Knick an der Bestehensgrenze. Der Rechner oben zeigt die drei gängigen Varianten — wählen Sie unten Ihre Schulform aus für detailliertere Hinweise.
NRW nach Schulform
Wechseln Sie zu Ihrer Schulform — jede Unterseite enthält die einschlägige NRW-Verordnung, gebräuchliche Bestehensgrenzen und Hinweise zur Umrechnung Punkte → Note.
Was unterscheidet die NRW-Notengebung?
NRW hat als bevölkerungsreichstes Bundesland eine besonders breite Schullandschaft: rund 4.500 Schulen, davon allein 600 Gymnasien und 2.700 Grundschulen. Einige Besonderheiten der Leistungsbewertung:
Lernstandserhebungen (LSE) Klasse 8: zentrale, vom MSB landeseinheitlich gestellte Aufgaben in Deutsch, Mathematik und Englisch. Diese werden nach einem MSB-Schlüssel ausgewertet, nicht schulintern.
Zentrale Prüfungen Klasse 10 (ZP10): am Ende der Sek I (an Real-, Gesamt- und Sekundarschulen). Auch hier gibt das MSB einen Schlüssel vor.
Zentralabitur: schriftliches Abitur seit 2007 landeseinheitlich. Für die Korrektur gelten zentrale Korrekturanweisungen mit verbindlichem Schlüssel; für die mündlichen Prüfungen und Vorabiturklausuren bleibt der Schulschlüssel maßgeblich.
G8 / G9: NRW ist seit 2019 wieder fast vollständig G9. Notenpunkte (15–0) gelten in der Qualifikationsphase (Q1/Q2), Ziffernnoten in der Einführungsphase und der gesamten Sek I.