Notengebung an der NRW-Grundschule
Die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS NRW) regelt Leistungsbewertung und Versetzung. Die wichtigsten Punkte:
Klasse 1 und 2: keine Ziffernnoten. Zeugnisse enthalten Berichte zu Arbeits-/Sozialverhalten und fachbezogenen Kompetenzen. Lernentwicklungsgespräche ergänzen das Zeugnis.
Klasse 3 (zweites Halbjahr) und Klasse 4: Ziffernnoten 1–6, ergänzt durch Berichte zum Arbeits- und Sozialverhalten. Manche Schulen behalten die Berichtsform auch in Klasse 3 noch bei.
Klassenarbeiten sind die zentralen schriftlichen Leistungserhebungen — typischerweise 30–45 Minuten, Maximalpunktzahl meist zwischen 15 und 30 Punkten. Die Bestehensgrenze legt die Schule fest; gängig sind 40–50 % Bestehensgrenze, oft mit Knick (40 % → Note 4, dann linear bis 95–100 % → Note 1).
Klassenarbeit in Note umrechnen — Beispiel
Typische Mathematik-Klassenarbeit in Klasse 4, Maximalpunktzahl 20, 45-%-Schlüssel (Note 4 ab 9 Punkten). Ein Kind erreicht 15 Punkte → 75 % → Note 2−. Der Rechner oben rechnet das sofort durch — Maximalpunktzahl ändern, Punkte eintippen, Note ablesen.
Anmeldung Sek I (Schulformempfehlung): Am Ende der 4. Klasse stellt die Grundschule eine begründete Empfehlung für die weiterführende Schulform aus (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule). Anders als in Bayern ist die Empfehlung in NRW nicht bindend — Eltern entscheiden über die Anmeldung. Die Empfehlung basiert auf Leistungen, Arbeitsverhalten und Sozialkompetenz, nicht auf einem festen Notenschnitt. Den Notendurchschnitt aus den Hauptfächern können Sie mit dem Notendurchschnitt-Rechner bilden.
Was unterscheidet NRW-Grundschulen von weiterführenden Schulen?
Im Vergleich zur Sek I und zur Oberstufe ist die Bewertung an der Grundschule pädagogisch milder ausgelegt — Lernfreude erhalten, Lernerfolg über Selektion stellen. Konkrete Konsequenzen:
Tendenznoten erlaubt: 2+ oder 3− sind in NRW-Grundschulzeugnissen üblich. Für die Dezimaldarstellung: 2+ = 1,7 / 2 = 2,0 / 2− = 2,3. Manche Lehrkräfte vergeben Tendenznoten auch innerhalb von Klassenarbeiten, andere nur ganze Noten — Konzept der jeweiligen Schule.
Bericht über Ziffernnote hinaus: Auch wenn Ziffernnoten ab Klasse 3 verpflichtend sind, ergänzen Berichtszeugnisse die reine Note — kein nacktes Zahlenwerk. Diese Regel gilt nur in der Grundschule.
Versetzungsregeln in der AO-GS: Versetzungsrelevant sind Deutsch und Mathematik. Eine 5 in einem dieser Hauptfächer kann durch eine 3 in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. Bei 6 oder zwei 5-en ist die Versetzung in der Regel gefährdet — die Klassenkonferenz entscheidet.