Notenschlüssel in Baden-Württemberg: was das Schulgesetz regelt
In Baden-Württemberg regelt das Schulgesetz (SchG) samt Verordnungen die Leistungsbewertung. Festgelegt sind die Notenstufen (1–6 in der Sekundarstufe I, 15–0 Notenpunkte in der Oberstufe) — nicht ein fester Prozentschlüssel für reguläre Klassenarbeiten.
Den Schlüssel im Klassenraum bestimmt die Lehrkraft bzw. Fachschaft. Üblich ist die 50-%-Bestehensgrenze, bei schwereren Arbeiten 45 oder 40 %, oft mit Knick. Der Rechner oben zeigt alle drei Varianten.
Verbindliche Grundschulempfehlung und Zentralabitur
Zwei Besonderheiten prägen Baden-Württemberg. Erstens die verbindliche Grundschulempfehlung: Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) ist die Empfehlung wieder verbindlich. Für das Gymnasium gilt in der Regel ein Schnitt von 2,5 in Deutsch und Mathematik im Verfahren „zwei aus drei" (Elternwille, Kompetenztest, Grundschulempfehlung). Mehr dazu im Ratgeber Welcher Notendurchschnitt fürs Gymnasium?
Zweitens war Baden-Württemberg ein Pionier des Zentralabiturs und prüft die schriftlichen Abiturfächer seit Langem landeseinheitlich. In der Oberstufe gelten Notenpunkte 15–0; den Schnitt bilden Sie mit dem Notendurchschnitt-Rechner. Stand: Schuljahr 2025/26.