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Welcher Notendurchschnitt fürs Gymnasium? Der Übertritt nach Bundesland

Die nötige Durchschnittsnote für den Übertritt unterscheidet sich je Bundesland — von festen Grenzen in Bayern bis zum Elternwille in NRW. Mit Beispiel zur Berechnung des Schnitts.

Welcher Notendurchschnitt fürs Gymnasium nötig ist, hängt vom Bundesland ab: In Bayern braucht es einen Schnitt von 2,33 aus Deutsch, Mathematik und HSU, in Baden-Württemberg in der Regel 2,5 aus Deutsch und Mathematik, in Nordrhein-Westfalen dagegen entscheidet der Elternwille. Dieser Artikel zeigt die Regeln der wichtigsten Länder und wie Sie den Schnitt selbst berechnen.

Kurzantwort

Bayern: 2,33 (Gymnasium) bzw. 2,66 (Realschule), verbindlich. Baden-Württemberg: 2,5 in Deutsch und Mathematik, verbindlich über das Verfahren „zwei aus drei“. NRW: Empfehlung nicht bindend, Eltern entscheiden.

Den eigenen Schnitt rechnen Sie mit dem Notendurchschnitt-Rechner aus.

Wie berechnet man den Notendurchschnitt?

Der Notendurchschnitt ist das arithmetische Mittel der Noten: alle Noten addieren, durch ihre Anzahl teilen. Für den Übertritt zählen je nach Bundesland nur bestimmte Fächer.

Beispiel (Bayern): Deutsch 2, Mathematik 3, HSU 2 ergibt (2 + 3 + 2) ÷ 3 = 2,33 — die Gymnasialgrenze ist damit genau erreicht. Sind Noten unterschiedlich gewichtet, multiplizieren Sie jede Note mit ihrem Faktor und teilen durch die Summe der Faktoren. Der Notendurchschnitt-Rechner übernimmt beides.

Bayern: feste Grenzen, verbindlich

Bayern hat die strengste und klarste Regelung. Maßgeblich ist der Schnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) im Übertrittszeugnis der 4. Klasse (Anfang Mai):

  • bis 2,33 — Eignung für das Gymnasium
  • bis 2,66 — Eignung für die Realschule
  • ab 2,67 — Mittelschule

Die Grenzen stehen in der Grundschulordnung (GrSO § 6). Wer sie knapp verfehlt, kann am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Details auf der Seite Notenschlüssel Bayern Grundschule.

Baden-Württemberg: 2,5 und das Verfahren „zwei aus drei“

Mit der Rückkehr zum G9-Gymnasium hat Baden-Württemberg die Grundschulempfehlung wieder verbindlich gemacht. Für die Gymnasialempfehlung gilt in der Regel ein Schnitt von 2,5 in Deutsch und Mathematik. Es greift das Prinzip zwei aus drei: Elternwille, standardisierter Kompetenztest und Grundschulempfehlung — zwei der drei müssen für das Gymnasium sprechen. Die Empfehlung wird zum Halbjahr der 4. Klasse ausgesprochen. Stand: Schuljahr 2025/26.

Nordrhein-Westfalen: Elternwille entscheidet

In NRW stellt die Grundschule am Ende der 4. Klasse eine begründete Schulformempfehlung aus — diese ist jedoch nicht bindend. Die Eltern entscheiden, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden. Es gibt damit keinen festen Grenzschnitt; die Empfehlung beruht auf einer pädagogischen Gesamtwürdigung. Mehr unter Notenschlüssel NRW Grundschule.

Überblick: drei Modelle

BundeslandGymnasiumFächerBindend?
Bayernbis 2,33Deutsch, Mathe, HSUja
Baden-Württembergi. d. R. 2,5Deutsch, Matheja (zwei aus drei)
Nordrhein-Westfalenkein fester SchnittGesamtwürdigungnein (Elternwille)

Die übrigen Bundesländer liegen zwischen diesen Modellen: Viele setzen wie NRW auf den Elternwillen mit beratender Empfehlung, einige knüpfen die Empfehlung an Noten in den Hauptfächern. Da sich diese Regelungen häufig ändern, prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Schulordnung Ihres Landes. Diesen Artikel halten wir aktuell (Stand Juni 2026).

Fazit

Einen bundesweit einheitlichen „Gymnasial-Schnitt" gibt es nicht. Wo feste Grenzen gelten (Bayern 2,33, Baden-Württemberg 2,5), lohnt sich der Blick aufs Übertrittszeugnis früh im Schuljahr. Den eigenen Schnitt — gewichtet oder ungewichtet — berechnen Sie jederzeit mit dem Notendurchschnitt-Rechner, kostenlos und ohne Anmeldung.

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