Notenschlüssel in Sachsen: was das Schulgesetz regelt
In Sachsen regeln das Sächsische Schulgesetz (SchulG) und die Schulordnungen (u. a. SOGYA für Gymnasien) die Leistungsbewertung. Festgelegt sind die Notenstufen (1–6 in der Sekundarstufe I, 15–0 Notenpunkte in der Oberstufe) — nicht ein fester Prozentschlüssel für reguläre Klassenarbeiten.
Den Schlüssel im Klassenraum bestimmt die Lehrkraft bzw. Fachkonferenz. Üblich ist die 50-%-Bestehensgrenze, bei schwereren Arbeiten 45 oder 40 %, oft mit Knick. Der Rechner oben zeigt alle drei Varianten.
Besondere Leistungsfeststellung (BLF) und Realschulabschluss
Eine sächsische Besonderheit ist die Besondere Leistungsfeststellung (BLF). Sie wird in Klasse 10 am Gymnasium in Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben, landesweit zu einheitlichen Terminen. Die BLF wird wie eine Klassenarbeit doppelt gewichtet und fließt in die Zeugnisnote ein; mit der Versetzung in Klasse 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben (§ 29 SOGYA).
In der gymnasialen Oberstufe gilt das Zentralabitur mit landesweiten Aufgaben und Korrekturvorgaben. Sachsen schneidet in bundesweiten Bildungsvergleichen regelmäßig sehr gut ab. Den Schnitt mehrerer Leistungen bilden Sie mit dem Notendurchschnitt-Rechner.