Notenschlüssel Sachsen

Sachsen hat — wie alle Bundesländer — keinen landesweit verbindlichen Notenschlüssel für reguläre Klausuren. Den Klassenraum-Schlüssel legt die Lehrkraft fest; die drei gängigen Varianten 50/45/40 % sind unten direkt rechenbar.

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Notenschlüssel in Sachsen: was das Schulgesetz regelt

In Sachsen regeln das Sächsische Schulgesetz (SchulG) und die Schulordnungen (u. a. SOGYA für Gymnasien) die Leistungsbewertung. Festgelegt sind die Notenstufen (1–6 in der Sekundarstufe I, 15–0 Notenpunkte in der Oberstufe) — nicht ein fester Prozentschlüssel für reguläre Klassenarbeiten.

Den Schlüssel im Klassenraum bestimmt die Lehrkraft bzw. Fachkonferenz. Üblich ist die 50-%-Bestehensgrenze, bei schwereren Arbeiten 45 oder 40 %, oft mit Knick. Der Rechner oben zeigt alle drei Varianten.

Besondere Leistungsfeststellung (BLF) und Realschulabschluss

Eine sächsische Besonderheit ist die Besondere Leistungsfeststellung (BLF). Sie wird in Klasse 10 am Gymnasium in Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben, landesweit zu einheitlichen Terminen. Die BLF wird wie eine Klassenarbeit doppelt gewichtet und fließt in die Zeugnisnote ein; mit der Versetzung in Klasse 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben (§ 29 SOGYA).

In der gymnasialen Oberstufe gilt das Zentralabitur mit landesweiten Aufgaben und Korrekturvorgaben. Sachsen schneidet in bundesweiten Bildungsvergleichen regelmäßig sehr gut ab. Den Schnitt mehrerer Leistungen bilden Sie mit dem Notendurchschnitt-Rechner.

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen einen verbindlichen Notenschlüssel?
Nein. Das Sächsische Schulgesetz und die Schulordnungen regeln die Notenstufen, nicht den Prozentschlüssel für reguläre Klassenarbeiten. Den legt die Lehrkraft bzw. Fachkonferenz fest — üblich 50 %, bei schwereren Arbeiten 45 oder 40 %.
Was ist die Besondere Leistungsfeststellung (BLF)?
Eine landesweite Prüfung in Klasse 10 am Gymnasium in Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie wird wie eine Klassenarbeit doppelt gewichtet; mit der Versetzung in Klasse 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben (§ 29 SOGYA).
Welche Notenstufen gelten in Sachsen?
In der Sekundarstufe I die Noten 1–6, in der Oberstufe die Notenpunkte 15–0. Für das schriftliche Abitur gilt das Zentralabitur.

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