Notenschlüssel in Niedersachsen: was das Schulgesetz regelt
In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) samt ergänzender Erlasse die Leistungsbewertung. Festgelegt sind die Notenstufen (1–6 in der Sekundarstufe I, 15–0 Notenpunkte in der gymnasialen Oberstufe) — nicht aber ein fester Prozentschlüssel für reguläre Klassenarbeiten.
Welcher Schlüssel im Klassenraum gilt, entscheidet die Fachkonferenz bzw. die Lehrkraft. Üblich ist die 50-%-Bestehensgrenze, bei schwereren Arbeiten 45 oder 40 %, oft mit Knick. Der Rechner oben zeigt alle drei Varianten.
Zentrale Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I
Eine niedersächsische Besonderheit sind die zentralen Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10. In Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache (meist Englisch) werden landesweit einheitliche schriftliche Arbeiten gestellt; hinzu kommt ein mündlicher Teil. Das Ergebnis eines Prüfungsfachs geht zu einem Drittel in die Jahresnote des Fachs ein und führt zum Sekundarabschluss I (Realschulabschluss).
In der gymnasialen Oberstufe gilt das Zentralabitur: Für die schriftlichen Prüfungen gibt es landesweite Aufgaben und verbindliche Korrekturvorgaben. Den Schnitt mehrerer Halbjahresleistungen bilden Sie mit dem Notendurchschnitt-Rechner.