Notenschlüssel in Hessen: was das Schulgesetz regelt
In Hessen regeln das Hessische Schulgesetz (HSchG) und die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) die Leistungsbewertung. Festgelegt sind die Notenstufen (1–6 in der Sekundarstufe I, 15–0 Notenpunkte in der Oberstufe) — nicht ein fester Prozentschlüssel für reguläre Klausuren.
Den Schlüssel im Klassenraum bestimmt die Lehrkraft bzw. Fachkonferenz. Üblich ist die 50-%-Bestehensgrenze, bei schwereren Arbeiten 45 oder 40 %, oft mit Knick. Der Rechner oben zeigt alle drei Varianten.
G8/G9-Wahlfreiheit und Landesabitur
Eine hessische Besonderheit ist die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9: Gymnasien können den achtjährigen, den neunjährigen oder beide Bildungsgänge parallel anbieten (verankert im HSchG, §§ 24/26). Bei G9 umfasst die Qualifikationsphase die Jahrgänge 12 und 13, bei G8 die Jahrgänge 11 und 12.
In der Oberstufe gilt das Landesabitur (Zentralabitur) seit 2007 mit landeseinheitlichen schriftlichen Aufgaben; die Bewertung folgt der OAVO und dem Notenpunktesystem 15–0. Den Schnitt mehrerer Leistungen bilden Sie mit dem Notendurchschnitt-Rechner.